Schnee, Eis und Minusgrade: Was ist zu beachten?

Dieses Jahr hat es uns voll erwischt. Temperaturen von bis zu minus 23°C schränken das alltäglich Leben ein. Busse und Straßenbahnen fallen teilweise komplett aus und das Deutsche Bahn Netz bleibt von den eisigen Temperaturen und dem starken Schneefall auch nicht verschont.

Doch welche Auswirkungen haben diese Umstände auf das Wohnen? Welche Pflichten haben Eigentümer einer Immobilie in Hannover und welche Regelungen gibt es? Im folgenden Blog zeigen wir Ihnen als Immobilienmakler in Hannover was es alles zu beachten gibt.

Wie und wann muss geschippt und gestreut werden?

Grundsätzlich ist man als Hausbesitzer für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Das gilt sowohl für den Zugang zum Haus als auch für die angrenzenden öffentlichen Gehwege.

Falls man dieser Pflicht nicht nachkommt und in Folge dessen jemand zu Schaden kommt, drohen dem Eigentümer oder dem verantwortlichen Mieter Schadenersatzforderungen.

Zusätzlich dazu gibt es Bundesländer in denen ein Bußgeld fällig wird, wenn der Verantwortliche seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Interessant zu wissen ist, dass in Niedersachsen ein Verstoß nicht geahndet wird, wohin gegen in Hamburg die Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflicht mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet wird.

 

Jetzt stellt sich die Frage wann muss der Schnee geschippt werden? An dieser Stelle gibt es erstmal eine kleine Entwarnung. Sie müssen nicht mitten in der Nacht aufstehen um den Schnee vor Ihrem Haus zu schippen!

Zu welcher Uhrzeit der Schnee entfernt sein muss unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, diese können Sie der jeweiligen Ortssatzung entnehmen. Bei uns in Hannover besteht die Reinigungspflicht an Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.

 

Welche Materialien eignen sich zum Streuen und welche sind zugelassen?

Das Streuen von Salz ist Privathaushalten in Hannover und vielen weiteren Kommunen verboten. Das hat mehrere Gründe!

Das Salz welches zum Streuen benutzt wird ist sehr Umweltschädigend und schädigt sogar teilweise den Straßenasphalt. Außerdem ist es schädlich für unsere Vierbeinigen Freunde, welche dadurch Entzündungen an den Pfoten bekommen können.

Wir empfehlen vor allem auf Kies oder Splitt zurückzugreifen. Diese sind nicht nur kostengünstig, sie sind auch nachhaltig, da man das Streugut nach dem Auftauen einfach wieder zusammenfegen kann und es auch im nächsten Jahr seinen Zweck genauso gut erfüllt.

In Hannover haben wir zusätzlich das Glück über 1.000 Streusandkisten im Stadtgebiet zu haben, welche kostenlos genutzt werden können. Darüber hinaus hat der amtierende Oberbürgermeister Hannovers die Möglichkeit in Extremwettersituationen das Salzstreuverbot befristet aufzuheben, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.

 

Ist es möglich als Vermieter die Pflicht zum Schneeräumen auf den Mieter zu übertragen?

Haus- und Wohnungseigentümer können in diesem Zusammenhang ihre Verkehrssicherungspflicht auch auf Dritte übertragen. Das kann, z. B. auch ein Hausmeister oder ein externer Winterdienst sein.

Der Deutsche Mieterbund erklärt, dass wenn der Vermieter im Mietvertrag ausdrücklich die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, dieses absolut legitim und rechtens ist. Jedoch ist es nicht möglich diese Pflichten nur auf einzelne Mieter zu übertragen, da dies eine Benachteiligung der ausgewählten Mieter ist.

Abgesehen vom Schnee schippen, bietet das Wetter eine tolle Möglichkeit Ihren Winterurlaub zu Ihnen nach Hause zu holen!
 In diesem Sinne wünscht Ihnen Ihr Makler für Hannover und der Region eine schöne Woche und viel Spaß mit dem Schnee!

 

 

 

Die Informationen aus dem diesem Blog wurde aus folgenden Quellen bezogen:
Bussgeldkatalog , Stadt Hannover

Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr

 

 

Kategorien Gut zu wissen, Infos für Eigentümer, Neuigkeiten