Schenken und Erben

1. Das Vererben einer Immobilien

Am einfachsten ist es, wenn in einem Testament wirksam festgelegt wird, wer was bekommen soll. Ist das klar geregelt, kommt es nicht zu Streitereien oder Missverständnissen. Ist kein wirksames Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft. Die Grafik informiert Sie über die verschiedenen Ordnungen.

2. Verschenken einer Immobilie

Steuern fallen an, ob eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird. Wenn allerdings der Wert der Immobilie über den gesetzlichen Freibeträgen liegt, kann eine Schenkung dennoch sinnvoll sein.

Wenn ein Immobilienbesitzer sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern möchte, sollte das im Grundbuch eingetragen werden. Zudem ist es dann auch sinnvoll, darüber zu sprechen, wer etwa die Steuern oder Versicherungen bezahlt.

3. Steuerfrei geerbt

Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein verwitweter Partner / eine verwitwete Partnerin mindestens 10 Jahre in der Immobilie wohnen bleibt. Relevant für diese 10-Jahre-Regel ist die Annahme des Erbes. Diese Regel gilt auch, wenn Kinder eine Immobilie erben. Hier muss zudem darauf geachtet werden, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 qm sein darf.

Hannobilien begleitet Sie

Sie merken schon, wir können Ihnen hier nur einen kleinen Einblick in dieses Thema geben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich bei konkreten Fragen an einen Steuerberater oder einen spezialisierten Anwalt zu wenden.

Was wir für Sie tun können: Sie rund um die professionelle Immobilienvermarktung begleiten und Ihnen passende Dienstleister oder Ansprechpartner vermitteln.

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